Vollständige Informationsgrundlage für politische Gremien bei Hellbach-Planung essenziell – Fachbericht wirft neue Fragen auf

Beckum-Neubeckum, 13. Mai 2025 – Die Bürgerinitiative (BI Hellbach) sieht es als ihre Aufgabe, zur transparenten und sachlich fundierten Meinungsbildung bezüglich der geplanten Umgestaltung des östlichen Hellbachtals beizutragen. Jüngste Entwicklungen hinsichtlich der Verfügbarkeit wichtiger Planungsunterlagen werfen jedoch Fragen auf, die insbesondere die Informationsrechte und -pflichten der politischen Gremien der Stadt Beckum berühren.

Der BI Hellbach wurde nach einer Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von der Verwaltungsspitze ein von der Stadt beauftragter, detaillierter Fachbericht – „Heft 1 Wasserwirtschaftlicher Bericht“ zur Hellbach-Umgestaltung, datiert auf Mai 2024 – in Auszügen am 27. März 2025 und in seiner Hauptfassung (ohne Anhänge) am 12. Mai 2025 zur Verfügung gestellt. Nach Kenntnisstand der Bürgerinitiative haben die zuständigen politischen Gremien der Stadt diesen seit Mai 2024 datierenden Bericht nicht von der Verwaltung erhalten, sondern wurden erst durch die Bürgerinitiative über dessen Existenz in Kenntnis gesetzt. Es steht zu befürchten, dass ihnen dieses zentrale Dokument durch die Verwaltungsspitze möglicherweise weiterhin vorenthalten wird.

Ein solches Vorgehen, sollte es zutreffen, erschwert und untergräbt die sachgerechte Ausübung der Kontroll- und Entscheidungsfunktion der gewählten Mandatsträger erheblich. Politische Gremien haben das Recht und die Pflicht, ihre Entscheidungen auf Basis vollständiger und aktueller Informationen zu treffen. Der genannte Bericht enthält detaillierte technische Planungen, Variantenbewertungen und spezifische Kostenanalysen für wesentliche Teile des Projekts, die für eine umfassende Beurteilung unerlässlich sind. Wichtige Beschlüsse, wie die Entscheidung des Ausschusses für Stadtentwicklung (STEA) für den Rückbauplan des Hellbachteichs im März 2024, wurden gefasst, bevor dieser detaillierte Bericht vom Mai 2024 den Gremien hätte bekannt sein können.

Darüber hinaus wirft der nun zumindest teilweise der BI vorliegende „Wasserwirtschaftliche Bericht (Heft 1)“ vom Mai 2024 nach erster Einschätzung neues Licht auf bisherige Darstellungen der Verwaltung zu zentralen Sachthemen. So werden beispielsweise Annahmen und teilweise noch als ausstehend deklarierte Untersuchungsergebnisse zu Aspekten des Hochwasserschutzes, der Grundwassersituation und potenzieller Bodenkontaminationen detaillierter ersichtlich als bisher öffentlich kommuniziert. Dies macht eine Neubewertung der bisherigen Informationslage und der darauf basierenden Annahmen durch die politischen Gremien umso dringlicher.

Die Bürgerinitiative Hellbach appelliert daher an die Mitglieder des Stadtrates und seiner Fachausschüsse, ihr fundamentales Informationsrecht gegenüber der Verwaltung nun aktiv und vollumfänglich einzufordern. Es ist die ureigene Aufgabe und Verantwortung der politischen Gremien, sämtliche relevanten Unterlagen – einschließlich des vollständigen „Wasserwirtschaftlichen Berichts (Heft 1)“ mit allen Anhängen  und den weiteren „Heften“– von der Verwaltung zu erhalten und auf dieser Basis die bisherigen Planungen und Entscheidungen kritisch zu überprüfen.

Dies muss unabhängig von den Bemühungen der Bürgerinitiative geschehen.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen und der Notwendigkeit, eine solide und transparente Entscheidungsgrundlage für das Wohl der Stadt und ihrer Bürger sicherzustellen, schlägt die Bürgerinitiative Hellbach vor und fordert mit Nachdruck:

  1. Restlose Transparenz: Die unverzügliche und integrale Offenlegung sämtlicher Planungsdokumente, Gutachten, Korrespondenzen und Kostenkalkulationen gegenüber den politischen Gremien und der Beckumer Bürgerschaft.
  2. Unabhängige Prüfung des Vergabeverfahrens: Eine externe und unparteiische Untersuchung der Rechtmäßigkeit des gesamten Vergabeprozesses für die Planungsleistungen.
  3. Moratorium und Neubewertung: Ein sofortiges Stoppen des Projekts bei der UWB-Warendorf  und eine grundlegende Neubewertung aller Planungsentscheidungen unter Einbeziehung der nun bekannt gewordenen Fakten, unter ernsthafter Prüfung von Alternativen und bei echter Bürgerbeteiligung.
  4. Lückenlose Aufklärung und Rechenschaft: Eine detaillierte Erklärung des Bürgermeisters zu den Gründen der Informationszurückhaltung und der Kostenentwicklung.

Die BI Hellbach wird weiterhin konstruktiv Informationen bereitstellen und erwartet, dass die politischen Gremien ihrer Verantwortung nachkommen, für vollständige Aufklärung und Transparenz im Sinne der Beckumer Bürgerschaft zu sorgen und alle Entscheidungen auf einer soliden und nachvollziehbaren Faktenlage zu treffen.

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