Das war 2020 geplant

Auf Grundlage des § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 7 Absatz 1 und 41
Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat
der Rat der Stadt Beckum am 25. Juni 2020 und am 9. September 2021 folgende Satzung
beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebietes
(1) Die Stadt Beckum beabsichtigt, für den Bereich des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
für die Innenstadt Neubeckum eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme
durchzuführen. Der nachfolgend beschriebene Geltungsbereich wird
hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Innenstadt
Neubeckum“.
(2) Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs dieser Satzung sind in dem als Anlage
beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt.
§ 2
Verfahrensart und -dauer
(1) Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der
§§ 152 bis 156a BauGB und des § 144 BauGB werden gemäß § 142 Absatz 4 BauGB
ausgeschlossen.
(2) Die Sanierung soll nach 12 Jahren abgeschlossen sein.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Absatz 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

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