Der zur Genehmigung beantragte Plan ist Makulatur, da die vorgesehenen Kompensations- und Schutzmaßnahmen ihre Funktion nicht erfüllen und der Antrag somit nicht genehmigungsfähig ist.
Begründung:
Ein Planfeststellungsverfahren prüft, ob ein zur Genehmigung eingereichter Plan rechtlich und technisch haltbar ist. Der vorliegende Plan ist dies nicht, da seine zentralen Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs und zum Schutz vor Folgeschäden nachweislich unzureichend sind.
1. Der Plan ist rechtlich unvollständig, weil der geplante Ausgleich seine Funktion nicht erfüllt.
Das Bundesnaturschutzgesetz fordert für die Zerstörung von Natur einen adäquaten und gleichwertigen Ausgleich.
- Der Eingriff: Der Plan sieht die vollständige Zerstörung des Hellbachteichs (ca. 6.400 m² Stillgewässer-Lebensraum) und die Rodung von 19 Bäumen sowie ca. 1.250 m² Gehölz vor. Dies ist der Verlust eines über Jahrzehnte gewachsenen, komplexen Ökosystems.
- Der „Ausgleich“: Als Kompensation wird im Wesentlichen die Neuanlage eines Bachlaufs, die Ansaat von Wiesen und Gräsern auf ca. 7.100 m² sowie die Pflanzung einiger neuer, junger Bäume und Sträucher angeboten.
Diese Kompensation ist nicht gleichwertig. Die Ansaat einer Wiese und die Pflanzung von Setzlingen können den ökologischen Wert und die Funktion eines etablierten Teiches und alter Bäume auf Jahrzehnte nicht ersetzen. Da der gesetzlich geforderte, funktionierende Ausgleich fehlt, ist der im Plan beschriebene Eingriff rechtlich unzulässig.
2. Der Plan ist technisch mangelhaft, weil er vorhersehbare Folgeschäden nicht verhindert.
Der Plan sieht massive Erdbewegungen auf einer Fläche von ca. 14.200 m² vor. Dadurch entstehen riesige, ungeschützte Flächen mit nacktem Boden auf neu modellierten Böschungen.
- Das Risiko: Es ist absehbar, dass es hier bei Regen zu massiver Bodenerosion und bei Trockenheit zu erheblichen Staubverwehungen kommen wird.
- Die „Lösung“: Die im Plan vorgesehene rudimentäre Ansaat von Gras ist technisch völlig ungeeignet, einen sofortigen und wirksamen Erosionsschutz auf dieser gewaltigen Fläche zu gewährleisten.
Der Plan beschreibt also einen Zustand, der zwangsläufig zu erheblichen Folgeschäden für Umwelt und Anlieger führen wird, ohne eine technisch funktionierende Lösung zur Verhinderung dieser Schäden vorzuschreiben.
Fazit:
Der zur Genehmigung eingereichte Plan ist in sich selbst widersprüchlich und nicht vollzugsfähig. Er beantragt die Genehmigung für eine Zerstörung, ohne einen rechtlich ausreichenden Ausgleich oder einen technisch wirksamen Schutz vor Folgeschäden nachzuweisen. Ein solcher Antrag ist substanzlos, mangelhaft und kann keine Grundlage für einen rechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss sein. Er ist Makulatur.
Zu fällende Bäume:
- Berg-Ahorn, Stammumfang: 1,40 m, Vitalität: mäßig, Lage: Böschung Hellbach
- Berg-Ahorn, Stammumfang: 1,10 m, Vitalität: mäßig, Lage: Böschung Hellbach
- Rosskastanie, Stammumfang: 1,70 m, Vitalität: mäßig, Lage: Damm
- Berg-Ahorn, Stammumfang: 2,00 m, Vitalität: mäßig, Lage: Damm
- Berg-Ahorn, Stammumfang: 1,20 m, Vitalität: mäßig, Lage: Böschung Hellbach
- Schwarz-Erle, Stammumfang: 2,10 m, Vitalität: mäßig, Lage: Ufer Hellbach
- Weide, Stammumfang: 1,90 m, Vitalität: mäßig, Lage: Böschung Hellbach
- Weide, Stammumfang: 1,10 m, Vitalität: mäßig, Lage: Böschung Hellbach
- Weide, Stammumfang: 0,80 m, Vitalität: mäßig, Lage: Böschung Hellbach
- Weide, Stammumfang: 1,40 m, Vitalität: mäßig, Lage: Böschung Hellbach
- Berg-Ahorn, Stammumfang: 0,90 m, Vitalität: mäßig, Lage: Böschung Hellbach
- Esche, Stammumfang: 1,30 m, Vitalität: stark geschädigt, Lage: Böschung Hellbach
- Weide, Stammumfang: 1,60 m, Vitalität: mäßig, Lage: Ufer Hellbach
- Berg-Ahorn, Stammumfang: 0,90 m, Vitalität: mäßig, Lage: Böschung Hellbach
- Berg-Ahorn, Stammumfang: 1,50 m, Vitalität: mäßig, Lage: Böschung Hellbach
- Pappel, Stammumfang: 2,40 m, Vitalität: mäßig, Lage: Böschung Hellbach
- Weide, Stammumfang: 1,80 m, Vitalität: mäßig, Lage: Ufer Hellbach
- Weide, Stammumfang: 0,90 m, Vitalität: mäßig, Lage: Ufer Hellbach
- Weide, Stammumfang: 1,10 m, Vitalität: mäßig, Lage: Ufer Hellbach
Beschlossene Bepflanzung: Keine
Sträucher
Im Gegensatz zur detaillierten Auflistung der zu fällenden Bäume, enthalten die Planungsunterlagen keine spezifische Artenliste für die zu rodenden Sträucher.
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), Heft 3, macht jedoch folgende präzise Angaben zu den Gehölzbeständen, die beseitigt werden sollen:
- Fläche: Es erfolgt die Rodung von Gehölzbeständen (Sträuchern) auf einer Gesamtfläche von ca. 1.250 m².
- Zusammensetzung: Die Bestände werden als eine Mischung aus „standortfremden Ziergehölzen sowie aus heimischen Pioniergehölzen“ beschrieben.
- Lage: Die betroffenen Gehölze befinden sich „entlang des Hellbachs sowie auf den Böschungen des Damms“.
Eine detailliertere Aufschlüsselung, welche Sträucherarten im Einzelnen betroffen sind, wird im Dokument nicht vorgenommen.
Tragisch ist, dass die Angaben unrealistisch sind. Es ist eine Fläche von 14000 m² zu bearbeiten. Das planungsgebiet ist nicht baumfrei, wie das Gutachten behauptet.